Unterschiedliche Fallgestaltungen

Im Vorfeld einer Untersuchung möglicher rechtlicher Ansatzpunkte hat eine Ausdifferenzierung der verschiedenen einem Verkauf zugrunde liegenden möglichen Fallgestaltungen zu erfolgen.

Darlehensnehmer ist vertragsbrüchig geworden – so genannte Not leidende Kredite

In Kreditverhältnissen, in denen der Darlehensnehmer durch Leistungsrückstände vertragsbrüchig geworden ist, steht dem Darlehensgeber die Möglichkeit zur Fälligstellung der Darlehensforderung sowie – im Falle des Ausbleibens einer fristgerechten Begleichung der Forderung – zu einer Verwertung der ihm zur Verfügung gestellten Sicherheiten zur Befriedigung seiner Ansprüche zu.

Darlehensvertrag wurde stets vollumfänglich bedient

Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Darlehensnehmer seinen aus dem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen stets in tadelloser Weise nachgekommen ist.

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